Sprachengesetz in Frankreich

Oft sind es Kleinigkeiten, die ein Auslandsengagement zum Erfolg oder Misserfolg bringen. Darunter zählt die Beherrschung der Sprache, mündlich und schriftlich.

Die «Loi Toubon» stipuliert seit dem 4. August 1994 die obligatorische Verwendung der französischen Sprache für den Vertrieb in Frankreich von Gütern, Produkten und Dienstleistungen ausländischer Herkunft.

Dieses Gesetz soll zum Schutz der französischen Sprache beitragen, die in der Tat allmählich auf dem internationalen Parkett an Bedeutung verliert, gegenüber Englisch.

Das ist auch das Ergebnis einer Lektion, die eben Deutsche als Export-Merister gelernt haben: die Beherrschung der Sprache bildet eines der entscheidenden erfolgsfaktor im Zielmarkt. Ich zitiere hier immer wieder gerne Willy Brandt in London:

"If I sell you something, I speak your language. If I buy, ... dann müssen Sie Deutsch sprechen."
"Si je vous vends quelque chose, je parle votre langue. Si j'achète, ... dann müssen Sie Deutsch sprechen."
"Wenn ich etwas verkaufen möchte, dann spreche ich Ihre Sprache. Will ich was kaufen, ... dann müssen Sie Deutsch sprechen."

Ziel ist es, dem Verbraucher entgegen zu kommen: es muss ihm möglich sein, sich vor dem Kauf vollständig zu informieren. 

Konsequent, 4 Jahren darauf, die EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen fordert im Anhang I, 1.7.4 zum Thema Betriebsanleitung:

b) Die Betriebsanleitung wird vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten in einer der Gemeinschaftssprachen erstellt. Bei der Inbetriebnahme einer Maschine müssen die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in der oder den Sprache(n) des Verwendungslandes mitgeliefert werden.

Die Aussage von Willy Brandt behält damit nach wie vor ihre Gültigkeit.

Das beudeutet für Unternehmen, die Geschäftlich nach Frankreich expandieren wollen, dass die Übertragung deren gesamten geschäftlichen Dokumentation in der französischen Sprache zwingendes Recht ist.

Diese Verpflichtung betrifft Geschäftsbeziehungen

Schriftstücke zur Benutzer- bzw. Verbraucherinformation

  • Informationen, Etiketten
  • Kataloge, Prospekte,
  • Broschüren, Flyer
  • Etiketten, Vermerke
  • Beschriftung von Produkten, deren Behältern oder Verpackungen.
  • Produktdatenblatt, technische Dokumentation
  • Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen
  • Print und Multimedia Werbung / Marketing Unterlagen
  • Veranstaltungsprogramme

Vertriebsunterlagen

  • Angebot / offerte
  • Bestellformulare
  • Bestellung
  • Bestellbestätigung
  • Rechnung
  • Lieferschein
  • Garantie
  • Allgemein Geschäftsbedingungen
  • Quittung
  • Kassenbon
  • Bedingungen
  • Vertragsdokumente

IT und Multimedia

  • Internet bzw. Webseiten / Webauftritt
  • Mail
  • Empfangsbestätigung
  • Software die im Unternehmen in Frankreich einsegetzt werden
  • Fehlermeldungen

Rechnungen und Unterlagen, die zwischen französischen und ausländischen Gewerbetreibenden bzw. juristischen Personen des Privatrechts, die nicht Endverbraucher sind, ausgetauscht werden, fallen nicht unter diese Bestimmungen.


Verstöße werden bestraft

Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes sind als Ordnungswidrigkeiten mit Geldstrafe belegt.
Beispielsweise der Gebrauch englischer Werbesprüche ohne französische Übersetzung.

In 2006 musste General Electric Medical Systems (GEMS) 580.000 EUR Strafgeld zahlen weil den Mitarbietern 58 Arbeitsdokumente nur auf Englisch verfügbar waren.
Nextiraone (Kommunikationsdienstleister) und Europ Assistance (Versicherung) wurden beurteilt als sie internen ERP-, CRM und Finanz-software Unternehmensweit nur auf Englisch einführen wollten.

Auch wenn diese Regelungen auf dem ersten Blick übertrieben erscheinen, ganz unbegründet ist es nicht. Ein tragisches Ereignis, führte in Frankreich zu einem Extrem-Fall:
Im Jean-Monnet-Krankenhaus von Epinal, kam es zwischen 2001 und 2006 zu Komplikationen bei mehr als 5.000 Krebskranken. Mangels Übersetzung der Gebrauchsanweisung eines radiotherapischen Apparats wurde sie zu stark verstrahlt. Für zwölf von ihnen mit tödlichem Ausgang.

Eine fach- und Branchengerechte Übersetzung ist sehr wichtig

Unser sorgfältig ausgesuchter Fachübersetzungspartner wird Ihre Dokumentation oder Verträge auch beglaubigt ins Französische bringen. Er arbeitet zeitnah, terminologietreu und kompetent.

Zusätzdienste:

  • Lektorat -in 3 Varianten
    • Korrekturlesen
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Wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot.

Herzliche Grüße & Cordi-Allemand,
Nathalie Laurent

 

 

Lernen aus Marketing Flops 2012

(München) Marketing-Hit oder -Flop? Heute können Unternehmen misslungene Aktionennur schwerlich kaschieren. Das gilt ebenso auf die grenzenüberschreitenden Aktivitäten: aus begangenen Marketing-Flops lernen – und sich so teures Lehrgeld sparen.
Auch die 'ganz Großen' haben in Sachen Marketing nicht immer den Daumen oben. Grund genug, aus deren Fehlern zu lernen.

Bernd Röthlingshöfer, Chefredakteur des Fachinformationsdienstes WerbePraxis aktuell, hat die großen Marketing-Flops 2012 unter die Lupe genommen und 5 typische Beispiele dafür, was im Marketing so alles schief gehen kann, ausgewählt – inklusive Tipps, was Sie für 2013 daraus lernen können.

Marketing-Flop Nr. 1: Das Erscheinungsbild der Olympischen Spiele

Weiterlesen: Lernen aus Marketing Flops 2012

"Empört euch!"

Strom - Das Thema Strom geht uns allen an.
Die Preise steigern immer schneller.
"Empört euch!"

Hiermit möchte ich einen Beitrag leisten zu Dienste unserer "Res Publica" - unser Öffentliches Interesse.
Für nachhaltigen ABER bezahlbaren Strom

Ich appelliere an euch als Mitburger - On- und Non-Liners - die Petition des BVMW(*) zum Thema Strom eure Stimme zu geben.

Mir geht es darum, solche Themen vollmündiger heranzugehen - die Aufgabe nicht allein Lobbies und deren gehörsamen Politikern zu überlassen.

Wir sind vernetzt.
Wir können auch selber und direkt sagen, was wir wollen.

Manchen unter uns bevorzügen Papier statt Internet.
Kommt euren Mitbürger entgegen:
Einen Vordruck zur Unterschriftensammlung finden Sie hier
http://www.bvmw.de/fileadmin/download/Downloads_allg._Dokumente/politik/Bundestagspetition_Unterschriftenliste.pdf

Ich selber habe online mein Beitrag geleistet.
Hier
https://epetitionen.bundestag.de/ Petition-Nr. 37680

Hier finden Sie weitere Informationen http://www.petition.bvmw.de/

Herzliche Grüße & Cordi-Allemand,
Nathalie Laurent

http://geschaeftsbeziehungen-mit-frankreich.de
http://cordi-allemand.fr

(*) Empört Euch! (französisch: Indignez-vous !) ist - auch - ein Essay des ehemaligen französischen Widerstandskämpfers und UN-Diplomaten Stéphane Hessel (* 1917). Es wurde im Oktober 2010 veröffentlicht; bis Februar 2011 wurden mehr als eine Million Exemplare verkauft. Auch in Deutschland gelangte das Buch schnell in die Bestsellerlisten.
Arte-Bericht
http://www.arte.tv/de/empoert-euch/6272020.html

(*) BVMW: BundesVerband der Mittelständischen Wirtschaft
http://www.bvmw.de/