Virtuelles Hausrecht

AddThis Social Bookmark Button

Laut Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, steht dem Website-Betreiber ein "virtuelles Hausrecht" zu, von dem auf dieser Site gegebenenfalls zur Vermeidung von Störungen Gebrauch gemacht wird.

Inhalte dieser Site dürfen ohne ausdrücklich erteilte Zustimmung nicht in fremde Internetpräsenzen aufgenommen oder per Frame-Technik eingebunden werden.